Corona



Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf Tierarztpraxen

Analyse – Fakten – Informationen für Tierärzte und Praxisteams



Linktipps und Informationen zu wichtigen Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie für Tierärzte:


INFO #010: Bescheinigung Unabkömmlichkeit Arbeitnehmer Tierarztpraxis – PDF-Datei zum kostenfreien Download


Maskenpflicht in Tierarztpraxen! Hinweis zum Selbstausdruck

Seit dem 27. April, gelten in zahlreichen Bundesländern die Verpflichtung, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Dies gilt ausdrücklich auch für die Besuche von Tierarztpraxen! Weisen Sie Kunden – z.B. bereits ausserhalb der Praxisräume – auf die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske hin und schützen sie so Ihre Kunden und Mitarbeiter!

Unser Beitrag:  Einfach die PDF-Datei in den Warenkorb legen und nach Abschluss der Bestellung sofort kostenfrei herunterladen. Den Ausdruck dann für jedes Teammitglied ausfüllen und als Arbeitnehmer/-in stets mit sich führen. Mit diesem Vordruck sind Ihre Mitarbeiter bei Ausgangsbeschränkungen auf der sicheren Seite!

[PDF-Datei „Maskenpflicht in Tierarztpraxen“ jetzt kostenfrei in unseren „Corona-Tools“ herunterladen – Hier klicken!]


INFO #009: Jetzt handeln!“ 50 Mrd. Euro Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige in NRW


Fördermittel Tierarzt

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben am 23. März 2020 umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe beschlossen.

Kernpunkte der Soforthilfen: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe – wie Tierärzte – bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Anträge können ab sofort online gestellt werden. Die Bezirksregierungen wickeln die Verfahren ab. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 zu stellen. Bitten stellen Sie den Antrag erst, wenn eine der o.g. Voraussetzungen auf Sie und Ihr Unternehmen zutrifft.

[NRW-Soforthilfe 2020 für Unternehmen und auch freiberuflich Selbständige – Hier klicken!]


INFO #008: Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und andere wichtige Informationen im Rahmen der Corona-Pandemie – auch für Tierärzte


Fördermittel tierarztpraxisEin Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Wie bekomme ich Ersatz für Ausfälle? Was ist mit Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Krediten oder Dienstreisen? Hilfreiche Links und Tipps.

Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. hat eine sehr nützliche FAQ-Seite erstellt. Auf dieser werden zahlreiche Fragen in übersichtlicher Form beantwortet. Aus unserer Umfrage „Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Tierarztpraxen wissen wir, dass gerade die Themen staatliche Unterstützungen und Fördermittel für Tierarztpraxen besonders relevant sind. Unter der Rubrik „Soforthilfen und Kredite“ werden diese Optionen übersichtlich erklärt. 

[Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und andere wichtige Informationen des DIHK– Hier klicken!]


INFO #007: Corona – Bodenaufkleber „ABSTAND HALTEN! – VIREN STOPPEN!


Corona Bodenaufkleber Abstand TierarztSchützen Sie Mitarbeiter und Kunden – durch einhalten der vorgeschriebenen Mindestabstände!

Die Umsetzung von Hygienemaßnahmen ist besonders für eine Tierarztpraxis eine wichtige Vorsorge- und Schutzmaßnahme die en Betrieb der Praxis sichert. Dazu zählt insbesondere das Einhalten eines Mindestabstands von ca. 1,5 Meter zu Mitarbeitern (z.B. zum Anmeldebereich) und bei den Kunden untereinander.

WICHTIG: Verhindern Sie das Risiko einer Praxisschließung durch die konsequente Umsetzung aller empfohlenen Schutzmaßnahmen!

Diese Bodenaufkleber sind speziell für den Einsatz in der Tierarztpraxis entwickelt worden und ergänzen unsere GRATIS-CORONA-TOOLS. Die Bodenaufkleber zeigen Ihren Kunden die gewünschten Abstände in der Tierarztpraxis deutlich an. Verwenden Sie diese im Eingangs-, Warte- und Anmeldebereich der Praxis, sowie im Behandlungsraum selbst. Die Bodenaufkleber „Abstand halten! Viren stoppen!“ – im Format 50 x 25 cm – fallen sofort auf, sind selbsterklärend, für alle glatten Oberflächen geeignet, abriebfest und jederzeit rückstandsfrei ablösbar!

[Bodenaufkleber Corona – ABSTAND HALTEN – VIRUS STOPPEN! und alle GRATIS Corona-Tools – Hier klicken!]


INFO #006: Ihre Hausbank als Tierarzt – wir sind für Sie da! Wenn…



Hausbank tierarzt coronaSchöne Grüße aus dem Elfenbeinturm – Ihr Bankberater!

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zur Zeit nicht absehbar. Tierärzten wird empfohlen keine Routineleistungen (siehe Info #005) durchzuführen. Teams werden zur Vorsorge gesplittet, der administrative und kommunikative Aufwand steigt enorm, Umsatzverluste kaum vermeidbar. Keine leichte Aufgabe für Praxisinhaber und Ihre Teams! Verständlich, dass man als vor- und fürsorglicher Praxisinhaber (nach einer umfangreichen Neuinvestition) seine Hausbank kontaktiert, um – für den Fall der Fälle – eine kurzzeitige Stundung der fälligen Zahlungen las mögliche Option anzusprechen.

Die Antwort erfolgte per Mail und ist…  Nein, wir sagen einfach nichts dazu! Lesen Sie das vollständige und ungekürzte Schreiben in der PDF als Download.

Auszug: „Die Lösung ist eine realistische Betrachtung der zu befürchtenden wirtschaftlichen Folgen der Krise. Als Basis sind auf der einen Seite die zu kalkulierenden Einnahmenverluste je Monat zu ermitteln. Auf der Kostenseite werden sich aber genauso Veränderungen ergeben. Unter anderem sind Sie als Unternehmer gut beraten Ihre Mitarbeiter über Kurzarbeit in die Lage zu versetzen Kurzarbeitergelder beim Arbeitsamt zu beantragen. Alleine dadurch werden sich die Personalkosten deutlich reduzieren und somit Ihre Liquiditätsbelastung reduziert. Des weiteren ist darüber nachzudenken, Ihre Entnahmen (sofern nicht sowieso bereits erfolgt) auf das notwendige Maß zu reduzieren!…“

[PDF-Datei „Antwort einer Hausbank an einen Tierarzt – origineller Umgang mit Kunden in der Corona-Krise“ jetzt  herunterladen – Hier klicken!]


INFO #006: Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW an die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe


schreiben Ministerium an TierärztekammerTierärzte sollen weiter arbeiten – aber ohne Routineleistungen!

Zusammenfassend wird den Kammern, per Schreiben vom 23. März 2020 – durch das  Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW – mitgeteilt:
1. Alle Praxen/Kliniken bleiben weiterhin geöffnet.
2. Die Tierärztekammer Nordrhein fordert eindringlich alle Praxisinhaber/-innen auf, für eine flächendeckende Notfallversorgung zu sorgen (bezüglich Nr. 2 des angefügten Schreibens).
3. Die Tätigkeiten sind auf für die Tiere gesundheitlich notwendigen Behandlungen zu beschränken (keine Routinebehandlungen).

Laut Aussage des Bundesministeriums wird eine einheitliche Regelung für die Tierärzteschaft angestrebt. Jetzt das vollständige Schreiben des Ministeriums an die Tierärztekammern lesen:

[PDF-Datei „Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) an die Tierärztekammern“ jetzt  herunterladen – Hier klicken!]


INFO #004: Informationen zum Anspruch auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne – inkl. zuständiger Behörden


Tierärzte haben Anspruch auf Entschädigung – wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird (Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz)

Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Corona-positiv getestet, wird dies zur Schließung der Tierarztpraxis/-klinik führen. Inhaber und Mitarbeiter werden in diesem Fall unter Quarantäne gestellt. Dazu muss noch nicht einmal die direkte Infektion vorliegen, es reicht ggf. sogar schon die Infektion einer Kontaktperson. Die Schließung bedeutet erhebliche wirtschaftliche Einbußen für die betroffene Tierarztpraxis oder Tierklinik.
Ist ein Mitarbeiter nachweislich an Corona erkrankt und krankgeschrieben, gelten die regulären Entgeltfortzahlungsregelungen.

ACHTUNG! Wird dagegen die Quarantäne behördlich – als Vorsorgemaßnahme – angeordnet, bzw. die berufliche Tätigkeit untersagt, gelten für Inhaber und Angestellte der Tierarztpraxis/Tierklinik die gesetzlichen Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). In § 56 IfSG ist geregelt, welche Entschädigungen die Bundesländer in einem solchen Fall zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu für Humanmediziner eine Übersicht erstellt, die auf dem IfSG basiert und deshalb ebenfalls für Tierärzte gilt. In der Übersicht finden sich auch die Ansprechpartner im jeweiligen Bundesländer.

[PDF-Datei „Informationen zum Anspruch auf Entschädigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ jetzt  herunterladen – Hier klicken!]


INFO #003: Bescheinigung Unabkömmlichkeit Arbeitnehmer Tierarztpraxis – PDF-Datei zum kostenfreien Download


Bescheinigung Tierarztpraxis Corona

Für den Nachweis der Unabkömmlichkeit – im Falle von Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie

Die Ausgangsbeschränkungen nehmen zur Zeit stetig zu. Personen, die in bestimmten Infrastrukturen – dazu gehören aktuell alle Tierarztpraxen und Tierkliniken – arbeiten, können sich diesen Vordruck kostenfrei herunterladen. Dieses Formular dient als Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit des Mitarbeiters und kann bei etwaigen Kontrollen vorgelegt werden. Dieses Formular ist bereits für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Tierarztpraxen und Tierkliniken optimiert.

Unser Beitrag:  Einfach die PDF-Datei in den Warenkorb legen und nach Abschluss der Bestellung sofort kostenfrei herunterladen. Den Ausdruck dann für jedes Teammitglied ausfüllen und als Arbeitnehmer/-in stets mit sich führen. Mit diesem Vordruck sind Ihre Mitarbeiter bei Ausgangsbeschränkungen auf der sicheren Seite!

[PDF-Datei „Bescheinigung Unabkömmlichkeit Arbeitnehmer Tierarztpraxis“ jetzt kostenfrei herunterladen – Hier klicken!]


INFO #002: CoVid19-Epidemie – Informationen zum Bezug von Kurzarbeitergeld / Entschädigungen nach IfSG – der Tierärztekammer Niedersachsen

Informationen zur Vorgehensweise zum Bezug von Kurzarbeitergeld der Tierärztekammer Niedersachsen

Zahlreiche Praxen Teiles als wichtige Schutzmaßnahme ihre Mitarbeiter in zwei Teams auf. So wird das Risiko einer eventuellen Praxisschließung deutlich reduziert. Allerdings kommen die Mitarbeiter in der Regel so nicht im Ansatz auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden. Den Schaden können und sollen die Praxisinhaber nicht alleine tragen. Kurzarbeit ist eine zeitweilige Herabsetzung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung der Vergütung der Arbeitnehmer. Die Tierärztekammer Niedersachsen hat eine gute Übersicht zu den Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise zum Bezug von Kurzarbeitergeld zusammengestellt.

[Informationen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für Tierarztpraxen – Hier klicken!]


INFO #001: Hinweis „Kein Handschlag in der Tierarztpraxis“ – PDF-Datei zum kostenfreien Download


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Kein Handschlag! – Kostenfreier Hinweis zum Schutz der Corona-Virus Übertragung in der Tierarztpraxis

Empfehlen Sie – mit diesem Hinweis – auf das Händeschütteln in Ihrer Tierarztpraxis zu verzichten! Diese Maßnahme dient zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden. Wussten Sie, dass Händeschütteln der wichtigste Übertragungsweg für Infektionskrankheiten ist? Rund 80 Prozent aller Infektionskrankheiten werden – laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) – über die Hände übertragen.

Unser Beitrag: Wir haben diese Datei erstellt und stellen diese kostenfrei zur Verfügung! Einfach die PDF-Datei in den Warenkorb legen und nach Abschluss der Bestellung sofort kostenfrei herunterladen. Den Ausdruck dann außer- und innerhalb der Praxisräume gut sichtbar aushängen. So beteiligen Sie sich mit Ihrer Tierarztpraxis ganz einfach an der Kampagne „No Hands“!

[PDF-Datei „No Hands“ jetzt kostenfrei herunterladen – Hier klicken!]