Tschüs GOT! Wegfall der Gebührenordnung der Tierärzte? (Teil 1)
Erster Teil einer Artikelserie zum möglichen Wegfall der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT). Erhalten Sie neben allgemeinen Informationen zur GOT vor allem Einblicke in die Praxis der Anwendung durch Ihre Berufskollegen.
Aktuelle Situation zur deutschen GOT
Die Europäische Union will deutsche GOT abschaffen! Diese Nachricht wird aktuell nicht nur in der veterinärmedizinischen Fachpresse, von der Bundestierärztekammer (BTK) und dem Bundesverband praktischer Tierärzte (bpt), sondern natürlich vor allem von den betroffenen deutschen Tierärzten intensiv diskutiert. Brüssel sieht die deutsche GOT als nicht erhaltenswerte Ausnahmeregelung und fordert mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die 2009 erlassen wurde, mehr Wettbewerb für die freien Berufe. Während die BTK noch auf Optimismus setzt, schätzt der bpt die Aussichten für den verbindlichen Erhalt der GOT deutlich pessimistischer ein. Realistischerweise wird sich die Regierung wegen der deutschen Tierärzte kaum auf einen Konflikt mit der EU einlassen.
Was nun? Im Rahmen meiner Praxisberatungen für Tierärzte bespreche ich dieses Thema aktuell vor allem mit Kleintierpraktikern. In den Gesprächen geht es darum, mit welcher Strategie Praxisinhaber vor dem Hintergrund dieser absehbaren Entwicklung ihre Praxis bereits jetzt fit für Veränderungen machen. Ganz ehrlich: Meist gar nicht!
Wie wird die GOT in der Praxis aktuell angewendet?
Die aktuelle GOT regelt in der Fassung vom 30.06.2008 die Ober- und Untergrenze für tierärztliche Leistungen. Realistischerweise regelt sie (theoretisch) vor allem die Untergrenze. Dass nicht wenige Tierärzte mit dem Portemonnaie ihrer Kunden denken und selbst diese theoretisch verbindliche Untergrenze immer wieder unterschreiten, ist ein offenes Geheimnis. Selbst Kleintierkliniken mit einer aufwändigen personellen und technischen Ausstattung verlangen im Notdienst selten mehr als den 2,0-fachen Gebührensatz. Bei Kleintierpraxen mittlerer Größe wird aktuell häufig etwa der 1,5-fache Satz in den regulären Sprechzeiten abgerechnet. Ebenfalls theoretisch, denn immer wieder beobachten wir, dass Leistungen – bewusst oder unbewusst – nicht konsequent abgerechnet werden.
So kann eine Praxis, die z.B. theoretisch den 1,5-fachen Satz berechnet, in der Realität deutlich darunter liegen. Welch drastischen Einfluss eine mangelnde Abrechnungskonsequenz von „nur“ zehn Prozent auf den Gewinn der Praxis hat, ist den Tierärzten in der Regel nicht bewusst. Wie auch, schließlich waren Betriebswirtschaft und Praxismanagement nie Bestandteil ihres Vorlesungsplans. In der Praxis wird somit häufig nach „Bauchgefühl“ gehandelt.
Bei der Frage, wann die Leistungsgebühren der Praxis zuletzt (nach oben) angepasst wurden, werden sehr unterschiedliche Aussagen gemacht. Manche Praxen passen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen ihre Preise an. Nicht selten erfolgte die letzte Anpassung aber vor mehr als drei Jahren. Dabei gilt es zu bedenken, dass die aktuelle GOT ja bereits fast fünf Jahre alt ist.
Selbst bei der 2008 durchgeführten Anpassung der GOT von 1999 um zwölf Prozent verloren die deutschen Tierärzte inflationsbereinigt real fünf Prozent. Wird der Gebührensatz nicht in regelmäßigen Abständen durch die Praxis angepasst, so beträgt der Verlust aktuell etwa 16 Prozent! Dabei berechnen wir diese Zahlen immer auf der Annahme der konsequenten Abrechnung.
Wie bestimmen Tierärzte ihre Preise im Rahmen der GOT?
„Wir orientieren uns auch an dem Preisniveau unserer Nachbarkollegen.“ Auf dieser Basis wird häufig das Preisniveau, vor allem für die Standardleistungen wie Kastrationen, Impfungen, das Chippen etc. der jeweiligen Praxis bestimmt. Eine gezielte Preisfindung der einzelnen Leistungen auf der Basis der kalkulatorischen Kosten und der gewünschten Gewinnmarge findet in der Regel nicht statt.
Wie betriebswirtschaftlich sinnvoll ist die Taktik, preislich im horizontalen Vergleich „unauffällig“ zu bleiben, wirklich?
Beispiel: Orientiert sich die Caféhauskette Starbucks an den Preisen des Stehcafés mit Coffee to go an der Ecke? Ganz sicher nicht! Warum nicht? Weil Starbucks über ein völlig anderes Ausstattungs-, Service- und Leistungsniveau verfügt und unter anderem höhere Mieten zahlt. Daher ist es selbstverständlich, dass beim Premium-Kaffeeröster für den Becher Kaffee auch ein deutlich höheres Preisniveau besteht als für den Kaffee im Pappbecher im Stehcafé an der Ecke. Dies ist eine Frage der strategischen Positionierung im Markt, in nahezu allen Branchen üblich und vor allem allgemein akzeptiert. Die Entscheidung, wo der Kunde seinen Kaffee genießen möchte, trifft alleine er.
Warum gilt dies scheinbar nicht bei Tierarztpraxen? Gute Frage, denn auch Tierarztpraxen verfügen über ein erheblich unterschiedlich personelles und technisches Serviceniveau. Die Taktik, sich an den Preisen des Nachbarkollegen zu orientieren, wäre so, als ob bei Starbucks dasselbe Preisniveau wie beim Stehcafé besteht oder umgekehrt. Beides würde verständlicherweise nicht funktionieren.
Wissen Sie jetzt bereits worauf dies hinausläuft? Richtig, in der Tierarztpraxis funktioniert das auch nicht! Nur merkt es der Praxisinhaber nicht, oder erst sehr spät, denn „unterm Strich läuft es ja noch einigermaßen“. Falsch gedacht!
Ein weiterer, besonders wichtiger Aspekt wird bei der Taktik „Anpassen an Nachbarpreise“ ebenfalls vergessen: Es gibt in Deutschland einen nicht unerheblichen Anteil sogenannter „Non-Profit-Praxen“!
Für diese Tierarztpraxen gelten aus verschiedenen Gründen nicht die Rahmenbedingungen einer tragfähigen Vollexistenz. Wenn Profitabilität und ein für den Einsatz angemessener Gewinn jedoch als „Spielregeln“ nicht gelten, dann spielen diese Praxen einfach in einer anderen Liga – nicht zuletzt auch preislich.
Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie Ihre Berufskollegen in Nachbarländern, auch ohne GOT, erfolgreich arbeiten und auf welcher Basis Sie eine erfolgreiche, individuelle Preisgestaltung für Ihre Tierarztpraxis durchführen können.
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Raphael Witte